Die Liegeplatzgebühr ist die wichtigste Einnahme jedes Hafens, und fast jeder Hafen berechnet sie anders. Das ist kein Fehler, sondern Folge der Bauweise: Ein Hafen mit festen Boxen rechnet anders als einer mit Längsseitsplätzen am Steg. Hier sind die drei üblichen Modelle mit ihren Konsequenzen.

Modell 1: Preis pro Quadratmeter (Länge mal Breite)

Die Gebühr ergibt sich aus der Fläche des Boots: Länge über alles mal Breite über alles mal Preis pro Quadratmeter und Saison.

Beispiel: 10,5 m × 3,4 m = 35,7 m². Bei 45 Euro pro Quadratmeter und Saison sind das 1.606,50 Euro.

Vorteile: Am gerechtesten, weil ein breites Boot mehr Platz braucht als ein schmales gleicher Länge. Skaliert von der Jolle bis zum Motorboot ohne Klassen.

Nachteile: Du brauchst verlässliche Maße für jedes Boot. „Länge über alles" schließt Bugspriet, Badeplattform und Außenborder ein, das führt zu Diskussionen. Lösung: einmal messen, Maß am Boot festhalten, bei Widerspruch nachmessen.

Dieses Modell ist bei Vereinen am häufigsten, weil die Mitgliederversammlung es als fair akzeptiert.

Modell 2: Preis pro Meter Länge

Die Gebühr ergibt sich aus der Länge des Boots mal Preis pro Meter. Die Breite spielt keine Rolle.

Beispiel: 10,5 m × 160 Euro pro Meter = 1.680 Euro.

Vorteile: Einfach zu erklären, einfach zu prüfen. Passt zu Längsseitsplätzen, bei denen die Breite des Boots keinen Platz kostet.

Nachteile: Ein 10-Meter-Katamaran zahlt dasselbe wie ein 10-Meter-Folkeboot, braucht aber zwei Boxen. Viele Häfen lösen das mit einem Zuschlag für Mehrrumpfboote oder ab einer bestimmten Breite.

Modell 3: Pauschale je Platzklasse

Die Plätze sind in Klassen eingeteilt (bis 8 m, bis 10 m, bis 12 m, über 12 m), jede Klasse hat einen Festpreis. Der Kunde zahlt für den Platz, den er belegt, nicht für sein Boot.

Beispiel: Platz Klasse C (bis 10 m, 3,5 m breit) = 1.500 Euro pro Saison.

Vorteile: Keine Bootsmaße nötig, keine Diskussion über Badeplattformen. Der Preis hängt am Platz, das passt zu Marinas mit festen Boxen.

Nachteile: Wer mit einem 8,5-Meter-Boot auf einem 10-Meter-Platz liegt, weil nichts anderes frei war, zahlt für 10 Meter. Das musst du erklären können.

Was zusätzlich zur Grundgebühr gehört

Egal welches Modell: Neben dem Liegeplatz gibt es meist weitere Positionen, die pro Kunde jedes Jahr fällig sind.

  • Mitgliedsbeitrag (Verein)
  • Strompauschale oder Strom nach Zähler
  • Wasser, Müll, Sanitär als Umlage
  • Kranpauschale für Ein- und Auswassern
  • Winterlager, oft wieder nach Fläche

Diese Positionen sollten als eigene Zeilen auf der Rechnung stehen, nicht als ein Gesamtbetrag. Erstens wegen der Umsatzsteuer, die je Position unterschiedlich sein kann, zweitens weil der Kunde sonst fragt, warum es teurer geworden ist.

Saisonzeiträume auf der Rechnung

Eine Liegeplatzrechnung braucht einen Leistungszeitraum: „Saison 01.04.2026 bis 31.10.2026". Bei Winterlager läuft der Zeitraum über den Jahreswechsel: „01.11.2026 bis 31.03.2027". Das ist keine Formsache, sondern Voraussetzung dafür, dass der Steuerberater den Umsatz dem richtigen Jahr zuordnen kann.

Preisänderungen sauber umsetzen

Wenn die Mitgliederversammlung den Quadratmeterpreis von 45 auf 48 Euro anhebt, sollte das eine Änderung in der Preisliste sein, nicht 140 Änderungen in 140 Kundenakten. Deshalb lohnt sich die Trennung: Am Kunden steht, was er bezieht (Liegeplatz nach Bootsmaß, Beitrag, Strom), in der Preisliste steht, was es kostet. Der Sammellauf im Frühjahr rechnet dann mit dem aktuellen Preis.

Welches Modell für dich?

Situation Passendes Modell
Vereinshafen, gemischte Flotte, Mitgliederversammlung entscheidet Fläche (Länge × Breite)
Längsseitsplätze am Steg, wenig Boxen Länge
Marina mit festen Boxen, Kunden wechseln oft Pauschale je Klasse

Wer wechselt, sollte für die Umstellung einmal beide Preise nebeneinander ausrechnen. Es gibt immer Kunden, die teurer werden. Die erfährt man besser vor der Versammlung als danach.

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